Bekanntmachung über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG

Die Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 15. November 2017 u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 6.336.000,00 um EUR 5.702.400,00 auf EUR 633.600,00, eingeteilt in 633.600 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien), herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis 10:1. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils zehn auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.
Der Beschluss über die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wurde am 28. Mai 2018 in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam auf EUR 633.600,00 herabgesetzt.

Am 12. Juni 2018 abends werden die 6.336.000 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 10:1 zusammengelegt. Für je zehn alte Aktien mit der ISIN DE0005751309 erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktie der ISIN DE000A2LQ710 mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Laufende Börsenaufträge, die am 12. Juni 2018 nicht ausgeführt werden, erlöschen infolge der Umstellung. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte: DE000A2LQ8B1) ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Ein börsenmäßiger Handel der Teilrechte in der ISIN DE000A2LQ8B1 ist nicht beabsichtigt. Die Depotbanken werden gebeten, etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von 10 : 1 teilbare Anzahl von Stückaktien hält, zunächst untereinander und anschließend mit dem beauftragten Kreditinstitut der Kapitalherabsetzung, der KAS Bank N.V.- German Branch, Frankfurt/M., mit anderen Spitzen zusammenzulegen. Verbleibende Aktienspitzen werden durch Clearstream Banking nach dem 27. Juni 2018 wertlos ausgebucht.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der Ferax Capital AG bleibt durch die Hinzubuchung konvertierter Aktien und eventueller Teilrechte unverändert.

Die derzeit unter der ISIN DE0005751309 girosammelverwahrten Aktien erhalten nach der Kapitalherabsetzung die ISIN DE000A2LQ710 für „konvertierte“ Aktien.

Frankfurt am Main, im Juni 2018

Ferax Capital AG

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