Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 27. August 2021 um 12.00 Uhr
(MESZ), stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Ferax Capital AG mit Sitz in
Frankfurt am Main ein.
Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne die physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Ort der virtuellen Hauptversammlung ist der
Sitz der Gesellschaft, Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt am Main.
Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur
Anwesenheit am Ort der Versammlung.
Für die angemeldeten Aktionäre der Gesellschaft bzw. ihre Bevollmächtigten wird die gesamte
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ferax-capital.de im passwortgeschützten Internetservice live in Bild und Ton im Internet übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl).
I. Tagesordnung
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter der Adresse https://ferax-capital.de/ eingesehen werden. - Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den sich aus dem Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 ergebenden Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2020 von EUR 857.808,57 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KKM Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH mit Sitz in
München zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.
II. Hinweise zur Hauptversammlung
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrates nach Maßgabe des Gesetzes
über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (nachfolgend „Covid-19-Gesetz“), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht
sowie im Miet- und Pachtrecht) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.
Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Covid-19-Gesetz wird die Hauptversammlung am 27. August
2021 ab 10.00 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://ferax-capital.de übertragen.
Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen. Die
Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt daher ausschließlich
im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl).
Adresse für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes, für die Anforderung von
Unterlagen sowie für Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge
Anmeldungen zur Hauptversammlung, einschließlich des Nachweises des Anteilsbesitzes, der
sich auf den 6. August 2021, 0:00 Uhr, (Record date) zu beziehen hat, Anforderungen von
Unterlagen sowie Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
Ferax Capital AG
Hausener Weg 29
60489 Frankfurt am Main
Telefax: 069 788 088 06 88
E-Mail: info@ferax-capital.de
Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, also auf den 6. August 2021, 0.00 Uhr.
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der in der
Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse in Textform (§ 126 b BGB) spätestens bis zum 20.
August 2021, 24.00 Uhr zugehen (Anmeldefrist).
Aktionäre, die sich rechtzeitig angemeldet haben, erhalten von der Gesellschaft eine Zugangskarte mit Zugangsdaten und Passwort per Post übersandt. Mit den Zugangsdaten und Passwort erhalten die Aktionäre am Tag der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.ferax-capital.de Zugriff auf das Hauptversammlungsportal mit Bild- und Tonübertragung.
Falls die Zugangskarte auf dem Postweg verlorengehen sollte, können die Aktionäre sich unter
Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer vollständigen Adresse und der Anzahl ihrer Aktien
per E-Mail an die Adresse info@ferax-capital.de wenden.
Hinweise zur Stimmrechtsausübung
Die Stimmrechtsausübung durch Aktionäre und ihre Bevollmächtigten ist gemäß § 1 Abs. 2 S.
1 Nr. 2 Covid-19-Gesetz nur im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) möglich.
Verfahren für die Stimmabgabe
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Stimme im Wege der elektronischen Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Auch in diesem Fall müssen die oben genannten Voraussetzungen für die Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt werden.
Elektronische Briefwahlstimmen können der Gesellschaft ausschließlich über das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal unter der Internetadresse https://www.ferax-capital.de übermittelt werden.
Die elektronischen Briefwahlstimmen können im Hauptversammlungsportal bis zu dem Zeitpunkt abgegeben werden, zu dem der Versammlungsleiter angekündigt hat, dass die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte zeitnah geschlossen werden.
Im Hauptversammlungsportal ist der Widerruf von elektronischen Briefwahlstimmen bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung möglich.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär
oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung
zur virtuellen Hauptversammlung erforderlich. Bevollmächtigte können nicht physisch an der
Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) ausüben.
Fragemöglichkeit der Aktionäre
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Covid-19-Gesetz die
Möglichkeit, Fragen zu stellen. Hierfür müssen sich Aktionäre und ihre Bevollmächtigten zuvor
ordnungsgemäß anmelden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Fragen der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten sind bis spätestens 25. August 2021, 24:00 Uhr, im Wege elektronischer Kommunikation unter der E-MailAdresse info@ferax-capital.de einzureichen.
Darüber hinaus steht den Aktionären und ihren Bevollmächtigten weder das Auskunftsrecht
gemäß § 131 AktG noch ein Rede- und Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung zu.
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können gemäß § 1
Abs. 2 S. 1 Nr.4 Covid-19-Gesetz Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung erklären. In Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG wird auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung verzichtet. Der Widerspruch kann am Tag der virtuellen Hauptversammlung ab deren Beginn bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter unter Angabe der Nummer der Zugangskarte sowie des Namens im Weg der elektronischen Kommunikation unter der E-Mail-Adresse info@ferax-capital.de erklärt werden.
Hinweis zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Darüber hinaus werden die Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre sowie etwaiger Aktionärsvertreter übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Diese Datenschutzhinweise finden Sie auf der Internet-Seite der Gesellschaft unter dem folgenden Link:
https://ferax-capital.de/datenschutzerklaerung
Sofern die Ferax Capital AG zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung einen Dienstleister beauftragen sollte, erhält dieser von der Ferax Capital AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung der Ferax Capital AG.
Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Ferax Capital AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse info@ferax-capital.de geltend machen.
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Frankfurt am Main, im Juli 2021
Ferax Capital AG
Der Vorstand